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AGB 

1. Anwendungsbereich

 

1.1. Der Abschluss sämtlicher Verträge zwischen der BSBV GmbH („BSBV“) und ihren Vertragspartnern („Kunden“) erfolgt ausschließlich auf Grundlage und unter Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Entgegenstehende oder in diesen AGB nicht enthaltene Vertragsbestimmungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt. Abweichungen von diesen AGB und Nebenabreden dazu werden nur dann wirksam, wenn sie von BSBV ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

 

1.2. Diese AGB gelten nur für Verträge mit Kunden, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln („Unternehmer“). Sie gelten nicht für Verträge mit Kunden, welche Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind.

 

2. Geltungsgrund

 

2.1. ​Diese AGB sind für den Kunden auf der Website der BSBV (www.bsbv.at) abrufbar.

 

2.2. Die AGB gelten für sämtliche Leistungen der BSBV, insbesondere Werkverträge, Beratungsleistungen oder sonstige in Auftrag gegebene Leistungen, die im Zuge eines zwischen dem Kunden und der BSBV bestehenden Vertragsverhältnisses erbracht wurden sowie künftig erbracht werden. 

 

3. Auftragserteilung, Auftragsumfang, Stellvertretung

3.1. Mündliche Mitteilungen der BSBV – auch auf Anfrage des Kunden – sind freibleibend, und zwar selbst dann, wenn darin Preise, Termine oder sonstige Spezifikationen mitgeteilt werden.

 

3.2.  Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Die vereinbarte Bauzeit nach Bauzeitplan kann seitens BSBV GmbH aufgrund von Schlechtwetter um 2 Monate Pönalfrei verlängert werden

 

3.3. BSBV ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch BSBV selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Kunden.

 

4. Schutz des geistigen Eigentums

 

Die Urheberrechte an den von BSBV und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke wie z.B. Entwürfe, Zeichnungen, Pläne, Analysen, Gutachten, Leistungsbeschreibungen und Berechnungen verbleiben bei BSBV. Sie dürfen vom Kunden während und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nur für die vom Vertrag umfassten Zwecke verwendet werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Werk zu vervielfältigen/verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der BSBV, etwa für die Richtigkeit des Werkes, gegenüber Dritten.

 

5.Datenschutz

 

 Im Unternehmen der BSBV ist Katharina König Verantwortliche im Sinne der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. BSBV verarbeitet personenbezogene Daten seiner Kunden und Mitarbeiter. Details zu diesen Datenverarbeitungen sind den unter https://www.bsbv.at/datenschutz abrufbaren Datenschutzhinweisen zu entnehmen.

 

6. Haftungsbeschränkung

 

6.1. BSBV haftet dem Kunden für Schäden – ausgenommen Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt auch für Schäden, die auf von der BSBV beigezogenen Dritte zurückgehen. Die Haftung der BSBV für den Fall fahrlässiger Schadenszufügung wird auf die für den konkreten Schadensfall zur Verfügung stehende Versicherungssumme (derzeit EUR 1 Mio.) beschränkt.Weitergehende Haftungsbeschränkungen in Einzelverträgen bleiben unberührt.

 

6.2. Schadenersatzansprüche des Kunden können nur innerhalb von acht Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

 

6.3.Der Kunde hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der BSBV zurückzuführen ist.

 

6.4.BSBV haftet nur gegenüber seinem Kunden, nicht gegenüber Dritten. BSBV haftet nicht für Schäden, welche durch einen Dritten, auch einen anderen Berater, im Rahmen der Beratung verursacht wurden.

 

7. Abrechnung

 

7.1. BSBV ist berechtigt, vor Abschluss der Arbeiten Zwischenabrechnungen zu legen und Akonto zu verlangen.

 

7.2. Im Fall der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist BSBV von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

 

8.  Dauer des Vertrages

 

8.1. Der Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der Rechnungslegung.

 

8.2. Ungeachtet dessen kann der Vertrag jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen, der Kunde kein Akonto leistet und die schlechten Vermögensverhältnisses der BSBV bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

 

9. Gerichtsstand, Rechtswahl

 

9.1. Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen BSBV und ihrem Kunden wird das für 1010 Wien sachlich zuständige Gericht vereinbart. 

 

9.2. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationale Privatrechts.

 

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